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DGB-Bewertung zum Vergabegesetz im Koalitionsvertrag
Vergabegesetz: Die geplante Novellierung des sächsischen Vergabegesetzes begrüßen wir ausdrücklich. Die Tariftreueregelung im Bereich des Personennahverkehrs auf Straße und Schiene ist ein großer Zugewinn für die Beschäftigten und sorgt für einen fairen Wettbewerb unter den Bietern. Die Absicht den Beschäftigtenübergang bei einem Betreiberwechsel anzustreben ist begrüßenswert, muss aber aus Sicht der DGB Gewerkschaften obligatorisch sein.
Auch die Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohnes, der sich an der untersten Entgeltgruppe des TV-L orientiert, unterstützen wir ausdrücklich. Gleichermaßen begrüßen wir die Gleichstellung von Leiharbeitskräften bzw. Nachunternehmen und die Möglichkeit soziale und ökologische Kriterien bei den Ausschreibungen zu berücksichtigen (ILO, Gleichstellung und Chancengleichheit, Beschäftigung von Schwerbehinderten, Langzeitarbeitslosen und Auszubildende).
Dennoch bleibt festzuhalten, dass bei der Novellierung des Vergabegesetzes eine Ausweitung der Tariftreue auf andere Branchen im Sinne der revidierten Entsen-derichtlinie (Orientierung an repräsentativen Tarifverträgen, die mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbart wurden) notwendig ist, damit eine umfängliche Tariftreue über die Vergabe öffentlicher Aufträge möglich wird (vgl. Regelungen zum Thüringer Vergabegesetz).
Des Weiteren ist eine verbindliche Ausweitung der Vorgaben des Gesetzes auf die kommunale Ebene notwendig, um die Tariftreue auf alle Ausschreibungen der öf-fentlichen Hand (inklusive sämtlicher Leistungen des ÖPNV) zur Anwendung zu bringen, denn 2/3 der öffentlichen Aufträge werden von Kommunen vergeben.
Die gesamte Bewertung des Koaltionsvertrages und der Koalitionsvertrag gibt es hier: