DGB Sachsen - BILLIG KOMMT TEURER - Öffentliche Aufträge gesetzlich fair regeln!

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  • 12.07.2022, Dresden

    Dresden: Gewerkschaften legen Anforderungen an ein neues Vergabegesetz in Sachsen vor. Einsatz von Steuergeldern nur mit Tarif-, Sozial- und Ökostandards.

    Anforderungen des DGB-Bezirksvorstand Sachsen an ein neues Vergabegesetz: Markus Schlimbach: „Die Novellierung des Vergabegesetzes ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben und muss nun zügig erfolgen. Wir fordern, dass die Erteilung öffentlicher Aufträge durch den Freistaat und durch die Kommunen an zeitgemäße Tarif-, Sozial- und Ökostandards gebunden sind. Nur so kann Dumping ausgeschlossen und eine hohe Qualität und Nachhaltigkeit von Leistungen und Produkten gewährleistet werden.“weiterlesen
  • 06.07.2022, Dresden

    Dresden: Neues sächsisches Vergabegesetz – Keine Steuergelder für Ausbeutung und Umweltverschmutzung

    Am 06.07.2022 startet die Allianz SACHSEN KAUFT FAIR die Kampagne „So Geht Fairgabe“ und fordert den Freistaat auf, Menschenrechte und Umweltschutz verpflichtend bei dem Einkauf der öffentlichen Hand zu berücksichtigen.weiterlesen
  • 12.04.2022, Dresden

    Dresden: Wir fordern: Vergabegesetz nicht weiter auf die lange Bank schieben!

    Sachsen ist bundesweit das Schlusslicht bei nachhaltiger Beschaffung. Es ist Zeit, dies mit der Reform des sächsischen Vergabegesetzes zu ändern!

    Meist kauft der Freistaat das preiswerteste Produkt, ohne auf nachhaltige Aspekte wie Umweltkriterien, Tariflöhne oder die Einhaltung von Arbeitsbedingungen entlang globaler Lieferketten zu achten. Damit verstärkt sich der Preiskampf zu Lasten von Mensch und Natur. Eine Reform des sächsischen Vergabegesetzes kann das ändern. Daher fordert SACHSEN KAUFT FAIR Nachhaltigkeitsaspekte verpflichtend mit in das neue Vergabegesetz aufzunehmen!
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  • 28.10.2021

    Teure Tarifflucht: Sachsen entgehen Milliarden Euro pro Jahr

    Die geringe Tarifbindung in Sachsen führt nach Berechnungen des DGB Bundesvorstandes zu massiven Einnahmeverlusten bei den Sozialversicherungen und beim Fiskus. Insgesamt belaufen sich die Mindereinnahmen auf fast 5,3 Milliarden Euro.weiterlesen
  • 17.02.2021, Potsdam

    Potsdam: Anhörung in Brandenburg zur Anpassung des Vergabegesetzes - Vergabemindestlohn von 13 € und Tariftreueregelung

    Im Brandenburgischen Landtag fand heute eine Anhörung zu zwei Gesetzesentwürfen zum brandenburgischen Vergabegesetz statt. Als Sachverständiger war unter anderem Prof. Dr. Thorsten Schulten vom WSI der Hans-Böckler-Stiftung geladen.weiterlesen
  • 09.02.2019, Dresden

    Dresden: Novellierung sächsisches Vergabegesetz: Koalition aus CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD einigt sich im Koalitionsvertragierung

    Wir werden das Prinzip der Nachhaltigkeit bei der Vergabe stärken und, soweit dies
    verhältnismäßig ist, dazu Umweltverträglichkeit, Emissionen, Energieeffizienz, die
    Lebenszykluskosten sowie Innovationskriterien bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigen.

    Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sind Mindestarbeitsbedingungen zu gewährleisten, die auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen und Branchenmindestlöhnen beruhen. Nur dort,
    wo keine solchen Regelungen existieren, führen wir einen Vergabemindestlohn in Höhe E1 Stufe 2 des TV-L ein.

    Es wird abgesichert, dass Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen sowie Beschäftigte von Unterauftragnehmern bei der Ausführung der öffentlichen Aufträge für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie die regulär Beschäftigten.
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  • 09.02.0019, Dresden

    Dresden: DGB-Bewertung zum Vergabegesetz im Koalitionsvertrag

    Vergabegesetz: Die geplante Novellierung des sächsischen Vergabegesetzes begrüßen wir ausdrücklich. Die Tariftreueregelung im Bereich des Personennahverkehrs auf Straße und Schiene ist ein großer Zugewinn für die Beschäftigten und sorgt für einen fairen Wettbewerb unter den Bietern. Die Absicht den Beschäftigtenübergang bei einem Betreiberwechsel anzustreben ist begrüßenswert, muss aber aus Sicht der DGB Gewerkschaften obligatorisch sein.

    Auch die Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohnes, der sich an der untersten Entgeltgruppe des TV-L orientiert, unterstützen wir ausdrücklich. Gleichermaßen begrüßen wir die Gleichstellung von Leiharbeitskräften bzw. Nachunternehmen und die Möglichkeit soziale und ökologische Kriterien bei den Ausschreibungen zu berücksichtigen (ILO, Gleichstellung und Chancengleichheit, Beschäftigung von Schwerbehinderten, Langzeitarbeitslosen und Auszubildende).
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