DGB Sachsen - BILLIG KOMMT TEURER - Öffentliche Aufträge gesetzlich fair regeln!
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Katharina Schenk aus LeipzigGeiz ist nicht geil!
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- 17.02.2021, Potsdam
Potsdam: Anhörung in Brandenburg zur Anpassung des Vergabegesetzes - Vergabemindestlohn von 13 € und Tariftreueregelung
Im Brandenburgischen Landtag fand heute eine Anhörung zu zwei Gesetzesentwürfen zum brandenburgischen Vergabegesetz statt. Als Sachverständiger war unter anderem Prof. Dr. Thorsten Schulten vom WSI der Hans-Böckler-Stiftung geladen.weiterlesen - 20.10.2020
Veranstaltungsdokumentation: Öffentliche Auftragsvergabe: Neue Chancen für soziale Kriterien und Tariftreue - gerade auch in Krisenzeiten?
Der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Friedrich-Ebert-Stiftung nehmen seit 2017 im Rahmen einer Fachtagung regelmäßig die Situation der sozialen Kriterien und Tariftreue in der Auftragsvergabe unter die Lupe. In diesem Jahr fand die Tagung aufgrund der Corona-Pandemie als Online-Format in 3 Teilen stattfinden.weiterlesen - 10.07.2020, Berlin
Berlin: 'Öffentliche Aufträge nur noch an tariftreue Unternehmen vergeben' DGB stellt Eckpunkte für eine Bundesregelung zur Tariftreue vor
Jedes Jahr geben Bund, Länder und Kommunen 400 bis 450 Milliarden Euro für die Anschaffung von Waren und Dienstleistungen aus - und oft bekommen Firmen den Zuschlag, die keinen Tarifvertrag anwenden. Das muss sich ändern, fordert DGB-Vorstand Stefan Körzell: "Der Staat, der Aufträge an nicht tariftreue Betriebe vergibt, macht sich zum Komplizen beim Lohndumping."weiterlesen - 03.06.2019, Berlin
Berlin: Interview mit Christian Hoßbach Berliner Vergabegesetz: „Starke Tariftreueregeln sind unabdingbar“
Die novellierte EU-Entsenderichtlinie hat neue Dynamik in die juristische Diskussion um Tarif-treueregeln in Vergabegesetzen gebracht. Der DGB-Bezirksvorsitzende von Berlin-Brandenburg Christian Hoßbach erklärt im einblick-Interview, wie die aktuelle Situation in Berlin aussieht. Dort ist ein neues Vergabegesetz auf dem Weg.weiterlesen - 09.02.2019, Dresden
Dresden: DGB Sachsen - Bewertung des Koalitionsvertrages - Novellierung Sächsisches Vergabegesetz
Vergabegesetz: Die geplante Novellierung des sächsischen Vergabegesetzes begrüßen wir ausdrücklich. Die Tariftreueregelung im Bereich des Personennahverkehrs auf Straße und Schiene ist ein großer Zugewinn für die Beschäftigten und sorgt für einen fairen Wettbewerb unter den Bietern. Die Absicht den Beschäftigten-übergang bei einem Betreiberwechsel anzustreben ist begrüßenswert, muss aber aus Sicht der DGB Gewerkschaften obligatorisch sein.
Auch die Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohnes, der sich an der untersten Entgeltgruppe des TV-L orientiert, unterstützen wir ausdrücklich. Gleichermaßen begrüßen wir die Gleichstellung von Leiharbeitskräften bzw. Nachunternehmen und die Möglichkeit soziale und ökologische Kriterien bei den Ausschreibungen zu berücksichtigen (ILO, Gleichstellung und Chancengleichheit, Beschäftigung von Schwerbehinderten, Langzeitarbeitslosen und Auszubildende).weiterlesen - 09.02.2019, Dresden
Dresden: Novellierung sächsisches Vergabegesetz: Koalition aus CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD einigt sich im Koalitionsvertragierung
Wir werden das Prinzip der Nachhaltigkeit bei der Vergabe stärken und, soweit dies
verhältnismäßig ist, dazu Umweltverträglichkeit, Emissionen, Energieeffizienz, die
Lebenszykluskosten sowie Innovationskriterien bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigen.
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sind Mindestarbeitsbedingungen zu gewährleisten, die auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen und Branchenmindestlöhnen beruhen. Nur dort,
wo keine solchen Regelungen existieren, führen wir einen Vergabemindestlohn in Höhe E1 Stufe 2 des TV-L ein.
Es wird abgesichert, dass Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen sowie Beschäftigte von Unterauftragnehmern bei der Ausführung der öffentlichen Aufträge für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie die regulär Beschäftigten.weiterlesen - 09.02.0019, Dresden
Dresden: DGB-Bewertung zum Vergabegesetz im Koalitionsvertrag
Vergabegesetz: Die geplante Novellierung des sächsischen Vergabegesetzes begrüßen wir ausdrücklich. Die Tariftreueregelung im Bereich des Personennahverkehrs auf Straße und Schiene ist ein großer Zugewinn für die Beschäftigten und sorgt für einen fairen Wettbewerb unter den Bietern. Die Absicht den Beschäftigtenübergang bei einem Betreiberwechsel anzustreben ist begrüßenswert, muss aber aus Sicht der DGB Gewerkschaften obligatorisch sein.
Auch die Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohnes, der sich an der untersten Entgeltgruppe des TV-L orientiert, unterstützen wir ausdrücklich. Gleichermaßen begrüßen wir die Gleichstellung von Leiharbeitskräften bzw. Nachunternehmen und die Möglichkeit soziale und ökologische Kriterien bei den Ausschreibungen zu berücksichtigen (ILO, Gleichstellung und Chancengleichheit, Beschäftigung von Schwerbehinderten, Langzeitarbeitslosen und Auszubildende). weiterlesen
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