DGB Sachsen - BILLIG KOMMT TEURER - Öffentliche Aufträge gesetzlich fair regeln!

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Gesetze - Sachsen

  • 09.02.2019, Dresden

    Dresden: DGB Sachsen - Bewertung des Koalitionsvertrages - Novellierung Sächsisches Vergabegesetz

    Vergabegesetz: Die geplante Novellierung des sächsischen Vergabegesetzes begrüßen wir ausdrücklich. Die Tariftreueregelung im Bereich des Personennahverkehrs auf Straße und Schiene ist ein großer Zugewinn für die Beschäftigten und sorgt für einen fairen Wettbewerb unter den Bietern. Die Absicht den Beschäftigten-übergang bei einem Betreiberwechsel anzustreben ist begrüßenswert, muss aber aus Sicht der DGB Gewerkschaften obligatorisch sein.
    Auch die Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohnes, der sich an der untersten Entgeltgruppe des TV-L orientiert, unterstützen wir ausdrücklich. Gleichermaßen begrüßen wir die Gleichstellung von Leiharbeitskräften bzw. Nachunternehmen und die Möglichkeit soziale und ökologische Kriterien bei den Ausschreibungen zu berücksichtigen (ILO, Gleichstellung und Chancengleichheit, Beschäftigung von Schwerbehinderten, Langzeitarbeitslosen und Auszubildende).
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  • 09.02.2019, Dresden

    Dresden: Novellierung sächsisches Vergabegesetz: Koalition aus CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD einigt sich im Koalitionsvertragierung

    Wir werden das Prinzip der Nachhaltigkeit bei der Vergabe stärken und, soweit dies
    verhältnismäßig ist, dazu Umweltverträglichkeit, Emissionen, Energieeffizienz, die
    Lebenszykluskosten sowie Innovationskriterien bei der Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigen.

    Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sind Mindestarbeitsbedingungen zu gewährleisten, die auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen und Branchenmindestlöhnen beruhen. Nur dort,
    wo keine solchen Regelungen existieren, führen wir einen Vergabemindestlohn in Höhe E1 Stufe 2 des TV-L ein.

    Es wird abgesichert, dass Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen sowie Beschäftigte von Unterauftragnehmern bei der Ausführung der öffentlichen Aufträge für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie die regulär Beschäftigten.
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  • 10.10.2012, Dresden, Landtag

    Dresden, Landtag: Anhörung im Landtag zum Vergaberecht

    Drei Gesetzentwürfe für Sachsens Vergabegesetz öffentlicher Aufträge
    Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im Sächsischen Landtag beschäftigte sich am 9.10.2012 in der Anhörung mit drei Gesetzentwürfen (Bündnis 90/Die Grünen; DIE LINKE/SPD und CDU) für ein neues Vergabegesetz in Sachsen. Das große Interesse an diesem Thema zeigte sich nicht zuletzt auch an der Vielzahl der beteiligten Zuhörer im Saal A600 des Landtages in Dresden. Darunter auch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, von Gewerkschaften, Vertreter der Bauindustrie sowie der Handwerk- und Industriekammern.

    Einen ausführlichen Bericht zur Anhörung finden Sie in der Anlage.

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  • 02.10.2012, Dresden

    Dresden: Gegenüberstellung des aktuelles Sächsisches Vergabegesetz und Vergabedurchführungsverordnung mit den Gesetzesentwürfen SPD/Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und dem Entwurf der Regierungskoalition

    Dies ist eine Synopse, in der die wichtigsten Punkte der drei Gesetzesentwürfe dem aktuellen Gesetz und der dazugehörigen Vergabedurchführungsverordnung gegenübergestellt sind.

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  • 10.05.2012

    Gegenüberstellung des aktuelles Sächsisches Vergabegesetz und Vergabedurchführungsverordnung mit den Gesetzesentwürfen SPD/Die Linke bzw. Bündnis 90/Die Grünen

    Dies ist eine Synopse, in der die wichtigsten Punkte der beiden Gesetzesentwürfe dem aktuellen Gesetz und der dazugehörigen Vergabedurchführungsverordnung gegenübergestellt sind.weiterlesen
  • 10.05.2012

    Gemeinsamer Gesetzesentwurf der beiden Fraktionen DIE LINKE und SPD im Sächsischen Landtag

    "Gesetz zur Neufassung des Vergaberechts im Freistaat Sachsen und zur Änderung weiterer Vorschriften Drucksache 5/9013"weiterlesen
  • 10.05.2012

    Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

    Gesetz über die Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vergabegesetz - SächsVergG)“ Drucksache weiterlesen
  • 24.04.2012

    Sächsisches Vergabegesetz (SächsVergabeG)

    Das aktuelle Sächsische Vergabegesetz (SächsVergabeG) – Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen – wurde am 8. Juli 2002 verabschiedet und trat per 1. Januar 2003 in Kraft.weiterlesen
  • 24.04.2012

    Sächsische Vergabedurchführungsverordnung (SächsVergabeDVO)

    Die Sächsische Vergabedurchführungsverordnung (SächsVergabeDVO) bezieht sich auf das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen vom 8. Juli 2002, wurde am 17.12.2002 beschlossen und trat wie das genannte Gesetz am 1. Januar 2003 in Kraft. weiterlesen
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