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Gesetze - Deutschland
'Öffentliche Aufträge nur noch an tariftreue Unternehmen vergeben' DGB stellt Eckpunkte für eine Bundesregelung zur Tariftreue vor
Staatsaufträge nur noch an tariftreue Unternehmen zu vergeben: Damit würde die Politik ein deutliches Zeichen pro Tarifbindung setzen und unterstreichen, wie wichtig ihr Tarifverträge und Gute Arbeit sind.
Der DGB hat nun Eckpunkte für eine Bundesregelung zur Tariftreue in der öffentlichen Auftragsvergabe vorgelegt. Zentrale Forderung: Aufträge der öffentlichen Hand sollen nur noch an Unternehmen gehen, die Tarifverträge anwenden. Der (niedrigste) Preis darf kein alleiniges Zuschlagskriterium sein. Berücksichtigt werden müssen ebenso
*soziale Aspekte, wie z.B. Ausbildungsquoten, Systeme zur betrieblichen Gleichstellung von Männern und Frauen sowie die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
*ein Vergabemindestlohn, der dynamisch an die Höhe der untersten Entgeltgruppen im öffentlichen Dienst gekoppelt wird
*eine gesetzliche Begrenzung der Subunternehmerschaft auf maximal drei
*bei einem Personalübergang (Betreiberwechsel, bzw. Wechsel des Unternehmens, das eine Dienstleistung in öffentlichem Auftrag erbringt) müssen für alle betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die bisherigen Ansprüche auch beim neuen Betreiber als Mindestbedingungen dauerhaft garantiert werden.
"Wir brauchen eine Politik, die mit gutem Beispiel voran geht"
"Gute Löhne und anständige Arbeitsbedingungen gibt es nur mit Tarif. Gerade in der Corona-Krise wurde deutlich: Anerkennung braucht nicht nur Applaus, sondern vor allem eine gute Bezahlung", sagt DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. "Seit Mitte der 1990er Jahre gilt für immer weniger Beschäftigte und Betriebe in Deutschland noch ein Tarifvertrag. Der Staat, der Aufträge an nicht tariftreue Betriebe vergibt, macht sich zum Komplizen beim Lohndumping.
Wir brauchen kein Bedauern der Politik, weil die Tarifbindung zurückgeht, wir brauchen eine Politik, die mit gutem Beispiel vorangeht – nicht nur in den Ländern, sondern auch im Bund. Wenn öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge anwenden, stärkt das die Beschäftigten und auch die Geltung von Tarifverträgen. Die in der Branche üblichen Tarifstandards werden gesichert, Tarifdumping durch den Staat verhindert. Zugleich haben die Unternehmer einen Anreiz, in Arbeitgeberverbände einzutreten.“
- DGB position Eckpunktepapier - Bundesregelung zur Tariftreue in der öffentlichen Auftragsvergabe.pdf