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Gesetze - Andere Bundesländer

03.12.2018, Berlin

Fachtagung Zwei Jahre Reform des Vergaberechts Wie weiter mit sozialen Kriterien und Tariftreue in der öffentlichen Auftragsvergabe?

Wie ist die Vergaberechtsreform zwei Jahre nach Inkrafttreten zu bewerten? Wie sieht es aus mit der Möglichkeit, soziale Kriterien und Tariftreue in der öffentlichen Vergabe zu berücksichtigen? Damit befasste sich eine Fachtagung von DGB und Friedrich-Ebert-Stiftung am 5. September 2018 in Berlin.

In den letzten Jahren gab es verschiedene Reformen im Bereich des Rechts der öffentlichen Auftragsvergabe in Europa und Deutschland. Damit ist das Ziel einer sozialen und ökologischen Auftragsvergabe näher gerückt.

Spätestens mit der Einführung von Art. 18 Abs. 2 der Richtlinie 2014/24/EU hat die EU umweltbezogene und soziale Kriterien erheblich aufgewertet und gezeigt, dass soziale Kriterien in der öffentlichen Vergabe nicht als „vergabefremd“ bezeichnet werden können. Auch Deutschland hat im Rahmen der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien versucht, ein Zeichen für umwelt- und sozialpolitisches Bewusst­sein in der öffentlichen Auftragsvergabe zu setzen. Das 2016 reformierte Gesetz gegen Wettbewerbs­beschränkungen (GWB) eröffnet verschiedene Möglichkeiten zur Berücksichtigung sozialer Kriterien.

2017 haben DGB und FES auf einer gemeinsamen Fachtagung eine erste Bilanz der Vergabereform gezogen und die Situation der sozialen Kriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe beleuchtet. Bei der zweiten Tagung wurde der Fokus auf die Praxiserfahrungen des Bundes, der Länder und Kommunen und der Unternehmen gelenkt, auch mit Blick auf einzelne Branchen (Bau, Schulcatering, SPNV/ÖPNV und Fahrzeugbeschaffung): Wie ist die Reform zwei Jahre nach Inkrafttreten zu bewerten? Ist die Berücksichtigung der sozialen Kriterien (z.B. Tariftreue, Mindestlohn, ILO Kernarbeitsnormen, Umweltkriterien, Frauen- und Ausbildungsförderung) aus der Sicht der Vergabepraxis leichter geworden? Wo gibt es noch Handlungsbedarf? Wie ist der Stand der Diskussion im Bund und den Ländern? Wie stellen sich Unternehmen den neuen Anforderungen des Vergaberechts?

Darüber diskutierten auf der Tagung Vertreter_innen der Gewerkschaften, Sozialkassen, NGO’s, der Bundes- und Landesministerien, der kommunalen Vergabestellen, der Wirtschaft und der Wissenschaft.

Die Veransatltungsdokumentation ist zu finden unter:

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