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Gesetze - Andere Bundesländer

17.02.2021, Potsdam

Anhörung in Brandenburg zur Anpassung des Vergabegesetzes - Vergabemindestlohn von 13 € und Tariftreueregelung

Brandenburg würde mit einem Vergabemindestlohn von 13Euro eine bundesweite Vorreiterrolle bei der Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen und der Förderung existenzsichernder Löhne einnehmen.

„Zusammenfassende Empfehlung:
Die Gesetzesentwürfe der Landesregierung von Brandenburg sowie der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Brandenburg sehen in zwei zentralen Punkten eine wichtige Weiterentwicklung des Brandenburgischen Vergabegesetzes vor.

Im ersten Punkt geht es um eine Erhöhung des Vergabemindestlohns von derzeit 10,85 Euro auf 13,00 Euro pro Stunde. Mit dieser Erhöhung würde Brandenburg eine bundesweite Vorreiterrolle bei der Herstellung fairer Wettbewerbsbedingungen und der Förderung existenzsichernder Löhne einnehmen. Sie ist deshalb uneingeschränkt zu begrüßen.

Im zweiten Punkt geht es um die Einführung umfassender Tariftreuevorgaben, nach denen bei der Durchführung öffentlicher Aufträge Löhne entsprechend den in Brandenburg wirksamen Branchentarifverträgen gezahlt werden müssen. Hiermit würden die öffentlichen Körperschaften und Unternehmen in Brandenburg einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Tarifvertragssystems leisten.

Bei den Tariftreuevorgaben bietet es sich an, die entsprechenden Rege-lungen des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes zu übernehmen. Auf diese Weise könnte gewährleistet werden, dass der regionale Arbeits- und Wirtschaftsraum Berlin-Brandenburg nach einheitlichen Regeln zur Tariftreue verfährt. Außerdem könnte das gemeinsame Tarifregister Berlin-Brandenburg als zentrale Service- und Informationsstelle fungieren und die nötigen Informationen über die in einzelnen Vergabe-verfahren jeweils anzuwendenden Tarifverträge bereitstellen.“

(Vgl. Stellungnahme Prof. Dr. Thorsten Schulten, WSI vom 16.02.2021, S.1-2.)

Die gesamte Stellungnahme kann hier eingesehen werden:

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