DGB Sachsen - BILLIG KOMMT TEURER - Öffentliche Aufträge gesetzlich fair regeln!

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Berichte

08.05.2012, Dresden

Pressekonferenz SPD/DIE LINKE/DGB für ein neues Vergabegesetz am 08.05.2012

10.00 Uhr Uhr

Auf der heutigen gemeinsamen Pressekonferenz der beiden Landtagsfraktionen SPD und DIE LINKE zusammen mit dem DGB Sachsen im sächsischen Landtag wurde der Gesetzesentwurf für ein faires und zeitgemäßes Vergabegesetz vorgestellt.

Ziel der gemeinsamen Gesetzesinitiative ist es, einen fairen und transparenten Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Freistaat zu ermöglichen.

Sachsen hat das älteste und unmodernste Vergabegesetz in der Bundesrepublik, hier besteht dringend Nachbesserungsbedarf, so André Hahn Fraktionsvorsitzender DIE LINKE im Sächsischen Landtag. Es geht darum den Beschäftigten in Sachsen eine gerechte Entlohnung durch die im Gesetzesentwurf verankerte Tariftreue- und Mindestlohnregelung zu ermöglichen. Aufträge dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten ihren Beschäftigten mindestens ein Entgelt von 8,50 €, bei der Ausführung der Leistungen, zu zahlen. Das ist die absolute Untergrenze!

Martin Dulig, Fraktionsvorsitzender der SPD verwies darauf, dass alle Beteiligten von diesem Gesetzesentwurf etwas haben. Es geht auch darum, die sächsischen KMUs mit diesem Vorhaben zu unterstützen. Wenn nicht das billigste, sondern das wirklich wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag bekommt, dann gibt es keinen Preiskampf mehr auf Kosten der Beschäftigten, sondern dann zählt wieder die Qualität der Leistung. Ein wichtiges Ziel für mehr Mittelstandsfreundlichkeit ist der Bürokratieabbau. Hierbei wurde auf die Präqualifizierung verwiesen, welche Bietern ermöglicht, einmal alle notwendigen Unterlagen und Nachweise einzureichen, die dann für mehrere Angebote genutzt werden können.

Die beiden Fraktionsvorsitzenden verwiesen darauf, dass es neben der Tariftreue- und Mindestlohnregelung weitere soziale und ökologische Kriterien gibt, die zukünftig bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen berücksichtig werden müssen. Hierbei handelt es sich um Fragen der Gleichstellung, der Einhaltung von ILO-Kernarbeitsnormen, die Beteiligung an der Erstausbildung, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen und der Einhaltung von umwelt- und ressourcenschonenden Kriterien.

Sachsen darf nicht weiter ein Niedriglohnland sein, so Markus Schlimbach, stellvertretender Vorsitzender des DGB Sachsen, heute bei der Pressekonferenz. Dies schadet den Beschäftigten und sorgt dafür, das Sachsen beim Wettbewerb um Fachkräfte schlechte Karten behält.
Ziel dieses Gesetzesentwurfs ist es, die derzeitige Unordnung am Arbeitsmarkt durch die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen aufzuräumen.
Eine Neuordnung durch die im Gesetzesentwurf verankerten Maßnahmen führt auch zu einer Entlastung der Sozialkassen. Denn in Sachsen arbeiten 120.000 Menschen in Vollzeit und müssen trotzdem ergänzende Hartz IV-Leistungen in Anspruch nehmen.

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