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Berichte

16.07.2014, Volkshaus, Dresden

Regierungskoalition sieht keinen Änderungsbedarf beim Sächsischen Vergabegesetz

Bei der gestrigen Betriebs- und Personalrätekonferenz des DGB-Bezirk Sachsen zum Thema: „Sächsisches Vergabegesetz – Erfolgsmodell oder Problemfall? Eine Bilanz des DGB-Bezirk Sachsen“ wurden die weitauseinander liegenden Vorstellungen über ein modernes Vergabegesetz von Betriebs- und Personalräten sowie Gewerkschaftern auf der einen Seite und die Regierungskoalition auf der anderen Seite unverkennbar deutlich.

Während die betroffenen Betriebs- und Personalräte über die negativen Auswirkungen in Ihren Betrieben berichteten, und davon das de facto das „wirtschaftlichste Angebot“ in Sachsen das „billigste Angebot“ ist und Unternehmen, die Ihre gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und bspw. Tariflöhne zahlen, damit quasi von den Vergaben ausgeschlossen sind, lobten die Vertreter der CDU und der FDP das Vergabegesetz als Paradebeispiel für ein entbürokratisiertes Gesetz.

Während die Betriebs- und Personalräte die
• Verankerung von Tarifbindung des Bieter-Unternehmens und beteiligter
Subunternehmen,
• einer Garantie eines Mindestlohns von 8,50 Euro/Stunde,
• Regelungen zu Leiharbeitsverhältnissen,
• die Gewährleistung der sozialen Regelungen des Betriebsübergangs,
• die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen,
• Kriterien, die die Gleichstellung fördern,
• Kriterien, die sich auf die Qualitätssicherung beziehen,
• und ökologische Kriterien
• und die Kontrolle der Einhaltung dieser Kriterien

einforderten, wurde diese Anforderungen durch die Vertreter der Regierungskoalition als „vergabefremde Kriterien“ abgewiesen. Das Gesetz sei so gelungen, das sie keinen Änderungsbedarf sehen würden.

Inhaltliche Unterstützung erhielten die Gewerkschaftsvertreter/innen durch die Vertreter der drei Oppositionsparteien DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die einen entsprechenden Gesetzesentwurf zusammen mit den Gewerkschaften erarbeitetet hatten. Die Veranstaltung war gekennzeichnet von einer sehr aktiven Beteiligung der Teilnehmenden.

Einen wunderbaren Überblick über die politischen Gestaltungsmöglichkeiten die Vergabegesetze in Deutschland ermöglichen, gab Nils Böhlke vom Wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Das WSI beschäftigt sich seit Jahren mit der Thematik und hat ein eigenes Forschungsprojekt zur praktischen Umsetzung und Anwendung von Vergabegesetzen eingerichtet.

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