Oktober 2024 | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 |
14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 |
21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 |
28 | 29 | 30 | 31 | |||
Gesicht zeigen
Berichte
Vor Ort Termin mit Dr. André Hahn (DIE LINKE)
Am 12.06.2012 traf sich der DGB im Rahmen der Vergabegesetzkampagne mit dem Fraktionsvorsitzenden der LINKEN im Sächsischen Landtag Dr. André Hahn zu einem Gespräch vor der Eishalle in Dresden. Verabredet hatte man sich auf Wunsch der Gewerkschaften mit Hahn, dessen Wahlkreis in Pirna liegt, um den Sachstand des Gesetzgebungsverfahrens für ein neues Vergabegesetz für Sachsen zu diskutieren. Am Beispiel des Schadens am Dach der Dresdner Eishalle zeigt sich in besonders drastischer Weise, welche Folgen der Preisdruck von öffentlichen Bauten haben kann. Die Gesprächspartner betonten, dass man nur mit präziseren Regelungen in einem Vergabegesetz mehr Transparenz und Wirtschaftlichkeit bei öffentlichen Aufträgen herstellen kann.
Die bisherige Regelung der Wirtschaftlichkeit werden in Sachsen oftmals so ausgelegt, dass die billigsten Anbieter den Zuschlag für öffentliche Aufträge erhalten. Die Mehrkosten solcher Verfahren sind am Beispiel der Dresdner Eishalle leider zu besichtigen. Aber es gibt auch weitere Beispiele dafür, dass der Preisdruck zum billigsten Anbieter erhebliche Folgekosten verursacht. Dr. Hahn nannte als Beispiel die Autobahnböschungen, die an der A 17 Richtung Prag ständig erneuert werden müssen. Der DGB-Regionsvorsitzende Ralf Hron benennt die geschlossene Turnhalle einer Schule in Freital. Der von der LINKEN und der SPD eingereichte Gesetzentwurf geht über die bisherigen Regelungen im Vergaberecht weit hinaus und definiert, wirtschaftliche, soziale und ökologische Kriterien für öffentliche Aufträge. So geht es beispielsweise um die Einhaltung von Mindestlöhnen, tariflichen Bindungen, aber auch um Qualifikationsstandards. Nur wenn im Gesetz klare Vorgaben gemacht werden, können die Kommunen diese im Zusammenhang ihrer Ausschreibungsverfahren dann auch vorgeben. Die Praxis zeigt deutlich, dass sich die öffentlichen Auftraggeber in der Regel auf die Argumentation zurückziehen, dass nur das Preisargument rechnerisch nachprüfbar eindeutig ist. Dr. André Hahn informierte darüber, über den bisher vorgesehenen zeitlichen Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens im Landtag.
„Wer öffentliche Einrichtungen in hoher Qualität und von langer Haltbarkeit haben möchte, darf keine Dumpinglöhne bei den Baufirmen akzeptieren. Immer mehr Fälle zeigen, dass billige Aufträge am Ende zu Nachträgen und Folgekosten führt, die die Kommunen belasten. Deshalb brauchen wir ein Vergabegesetz mit klaren Regeln, die für alle gelten, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen. Es ist nicht zu akzeptieren, das heute fast immer der den Zuschlag erhält, der keine Mindestlöhne zahlt, und bei späteren Regressansprüchen oftmals gar nicht greifbar ist.“