DGB Sachsen - BILLIG KOMMT TEURER - Öffentliche Aufträge gesetzlich fair regeln!

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Praxis - Sachsen

07.08.2012, Leipzig

LVZ: Ausschreibungen - CDU will Firmen die Teilnahme erleichtern

Die Leipziger Volkszeitung berichtet in ihrer heutigen Ausgabe, dass die CDU-Stadtratsfraktion in Leipzig ab einen Auftragswert von 25.000 € eine verbindliche Präqualifizierung von Firmen bei der Beteiligung an Ausschreibungen einführen will. Firmen müssen ihre Eignung für die Erfüllung von öffentlichen Aufträgen nachweisen. Bisher geschieht dies bei jedes Mal aufs Neue, wenn eine Firma sich auf eine weitere Ausschreibung bewirbt.

Durch Präqualifizierung könnte eine Entbürokratisierung des Vergabeverfahrens erreicht werden, da Firmen dann nur beispielsweise nur 1 Mal im Jahr diesen Nachweis erbringen müssten.

Die Forderung nach einer Einführung eines Präqualifizierungsverzeichnisse fordern auch die beiden Landtagsfraktionen SPD und DIE LINKE in ihrem gemeinsamen Gesetzesentwurfs vom 02. Mai 2012 für ein neues sächsisches Vergabegesetz.

Im Entwurf heißt es dazu im § 9:

" Öffentliche Aufträge werden nur an Bieter vergeben, die dem öffentlichen Auftraggeber eine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorlegen oder durch Unterlagen, die nicht älter als sechs Monate sein dürfen, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von gesetzlichen Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen erbringen.

Die Unterlagen müssen von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger oder der zuständigen in- oder ausländischen Sozialkasse ausgestellt sein, soweit der Bieter Bauaufträge im Sinne des § 99 Abs. 3 GWB ausführt und von dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfasst wird. Der in Satz 1 genannte Nachweis kann durch eine Bescheinigung eines ausländischen Staates erbracht werden.
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen oder Unterlagen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Soll die Ausführung eines Teils des Auftrages einem Nachunternehmer übertragen werden, so soll der öffentliche Auftraggeber bei seiner Auftragserteilung auch die auf den Nachunternehmer lautenden Bescheinigungen und Unterlagen gemäß Absatz 1 fordern. Satz 1 gilt auch für den 2. Nachunternehmer des Nachunternehmers."

Darüber hinaus sollen gerade kleine und mittelständige Firmen bei der Präqualifizierung unterstützt werden. Diesen entstehen dabei nämlich Kosten, was bisher Firmen davon abhält sich präqualifizieren zu lassen.

Der gemeinsame Gesetzesentwurf sieht in § 7 Abs. 4 dazu vor:
„Kleine und mittlere Unternehmen erhalten auf Antrag die Möglichkeit einer einmaligen Finanzierung eines Lehrgangs bei einer öffentlich anerkannten Stelle, die Prüfungen im Rahmen der Präqualifizierung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 abnimmt. Das Nähere regelt das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr durch Rechtsverordnung.“

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