DGB Sachsen - BILLIG KOMMT TEURER - Öffentliche Aufträge gesetzlich fair regeln!

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Gesetze - Andere Bundesländer

30.08.2012, Saarbrücken

Saarländische Landtag beschließt Tariftreuegesetz mit einem Mindestlohn von 8,50 €

Der Saarländische Landtag hat gestern mit großer Mehrheit ein neues Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht. Danach muss künftig bei öffentlichen Aufträgen den Beschäftigten mindestens ein Entgelt von 8,50 € gezahlt werden. Dies gilt ab einem Auftragswert von 25.000 €. Die Mindestlohnregelung schließt auch Leiharbeitskräfte ein.

Die Saarländische Zeitung berichtet darüber in ihrer heutigen Ausgabe. Der Artikel ist über den beigefügten Link einsehrbar.

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