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Gesetze - Deutschland

26.08.2015, Dresden

DGB und Gewerkschaften fordern Staatsminister Dulig auf, im Bundesrat gegen den Entwurf des Vergaberechtsmoderisierungsgesetzes zu stimmen

Der DGB begrüßt grundsätzlich die Initiative der Bundesregierung zum „Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts“, mit dem die EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Die EU-Vergaberichtlinien haben die sozialen Kriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe erheblich aufgewertet und damit einen Paradigmen-wechsel auf europäischer Ebene eingeleitet. Soziale Kriterien können nun nicht mehr als „vergabefremd“ bezeichnet werden.
Am 8. Juli hat das Kabinett den „Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts“ beschlossen. Dieser Gesetzentwurf vollzieht leider nicht in der erhofften Weise den auf EU-Ebene eingeleiteten Paradigmenwechsel. Der DGB kritisiert daher in der Stellungnahme vom 21.8.2015 eine teilweise nur unzureichende – und damit europarechtswidrige - Um-setzung der Vergaberichtlinie 2014/24/EU, insbesondere in Bezug auf folgende Punkte:

• fehlende ausdrücklich zwingende Regelungen zu den sozialen Kriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe bei den Grundsätzen der Vergabe (§ 97 GWB-E)

• fehlende Aufnahme von Verstößen gegen das Umwelt-, Arbeits- und Sozialrecht und Verstößen gegen die Pflicht zur Abführung der Beiträge an tarifvertraglichen Sozialkassen in die zwingenden Ausschlussgründe (§ 123 GWB-E)

• fehlende zwingende Berücksichtigung sozialer Kriterien bei der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses beim Zuschlag (§ 127 GWB-E)

• fehlende Regelung im Gesetz zur zwingenden Ablehnung eines ungewöhnlich niedrigen Angebotes wegen Verstoß gegen Vorgaben aus Art. 18 Abs. 2 der Richtlinie beim Zuschlag (§ 127 GWB-E)

• anders als noch im Referentenentwurf sieht § 128 GWB-E zur Auftragsausführung keine Möglichkeit vor, „nur“ nach TVG für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge zur Grundlage der Auftragsausführung zu machen. Die Regelung sieht der-zeit vor, dass nur nach § 5 TVG mit Wirkung des Arbeitnehmerentsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge und die nach §§ 7, 7a AEntG erlassenen Rechtsverordnungen zur Grundlage der Auftragsausführung gemacht wer-den können. Damit kann im Rahmen von § 128 GWB-E im Wesentlichen nur noch die Zahlung der 14 Branchenmindestlöhne nach AEntG verlangt werden. Es gibt derzeit aber rund 500 allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge.

• unklare Formulierung bei der Ermächtigungsklausel für die Landesgesetzgeber (§ 129 GWB-E)

• fehlende Regelung zu einem vereinfachten Vergaberegime für die Vergabe von sozialen Dienstleistungen im Gesetz; dabei sind Qualifikation und Erfahrung des ein-gesetzten Personals im Vergabeverfahren gesondert zu gewichten und Aspekte der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zu berücksichtigen (§ 130 GWB-E).

• fehlende verpflichtende Regelung zur Personalüberleitung bei öffentlichen Ausschreibungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen, Straßen- und Untergrundbahnen (ÖPNV)

• fehlende Regelungen zur Subunternehmervergabe und nur unzureichende Rege-lungen zu Kontrollen und Sanktionen im Gesetz selbst.

Anders als im Eckpunktepapier des Kabinetts vom 7. Januar 2015 angekündigt, handelt es sich damit nicht um eine 1:1 Umsetzung der Vergaberichtlinien. Es werden die neuen Handlungsspielräume der EU-Vergaberichtlinien für ein aus sozialpolitischer Sicht strategisch eingesetztes Vergaberecht nicht ausgeschöpft. Im Ergebnis wird Deutschland damit innerhalb Europas nicht zur Vorreiterin für die Umsetzung der Ziele der Strategie „Europa 2020“ für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften erwarten im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Korrektur des Gesetzentwurfes der Bundesregierung entsprechend o.g. Maßstäbe. Nur so bleibt die Bezugnahme auf die sozialen Kriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe nicht nur ein rein deklaratorisches Lippenbekenntnis.

Aus diesem Grund habt der DGB-Bezirk Sachsen den Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Martin Dulig mit einem Schreiben aufgefordert dafür Sorge zu tragen, das sich der Freistaat Sachsen gegen den vorgelegten Entwurf im Rahmen der Bundesratssitzung am 25.09.2015 auszuspricht und entsprechende Änderungen einzufordert.

Die Stellungnahme des DGB Bundesvorstandes zum Vergaberechtsmodernisierungsgesetz ist dem Artikel beigefügt.

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