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Gesetze - Deutschland

08.07.2014, Frankfurt/Main

EVG veröffentlicht aktualisierte Übersicht zur Vergabegesetzlandschaft in Deutschland

Der Bundesvorstand der Eisenbahn und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat eine aktualisierte Übersicht über die Vergabegesetzlandschaft in Deutschland veröffentlicht. Dabei bleibt festzuhalten, das es nur noch zwei Bundesländer in Deutschland gibt, die kein Vergabegesetz mit Tariftreuegesetz haben. Das sind SACHSEN und BAYERN. In Hessen gibt es aktuell eine Gesetzesinitiative.
Der zweite Teil der Übersicht vergleicht die unterschiedlichen Anforderungen der Vergabegesetze in den 13 Bundesländern mit entsprechenden Gesetzen. Diese reichen von Mindestlohn, Regelungen zum Nachunternehmersatz, Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Kriterien bis hin zu Vorgaben für Tarifverträge im Verkehrsbereich.

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