DGB Sachsen - BILLIG KOMMT TEURER - Öffentliche Aufträge gesetzlich fair regeln!

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Gesetze - Andere Bundesländer

09.05.2012

DGB begrüßt Tariftreuegesetz für Baden-Württemberg

Der DGB begrüßt den heute von der Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Tariftreuegesetzes für Baden-Württemberg. Der DGB-Landesvorsitzende Nikolaus Landgraf sprach von einem „großen Fortschritt im Kampf gegen Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen". Baden-Württemberg reihe sich damit in die Liste der zehn Bundesländer ein, in denen es bereits Tariftreuegesetze gibt. „Die Zeiten, in denen Gewinnmaximierung alles und gerechte Löhne und gute Arbeit ein Hindernis sind, sind hoffentlich bald vorbei – nicht nur bei öffentlichen Aufträgen", sagte Landgraf.

Der DGB-Landeschef hob positiv hervor, dass Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen wollen, künftig einen Mindestlohn von 8,50 Euro bezahlen müssen. „Dieser vergabespezifische Mindestlohn stärkt das Tarifvertragssystem, da tariftreue Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge künftig nicht länger benachteiligt sind." Mit der im Gesetz enthaltenen Günstigkeitsklausel werde zudem sichergestellt, dass der Mindestlohn nicht durch (schlechtere) tarifvertragliche Regelungen unterlaufen werden kann.

Landgraf: „Ein Tariftreuegesetz ermöglicht faire Wettbewerbsbedingungen für Bewerber um öffentliche Aufträge. Daran müssen alle Firmen ein Interesse haben, die anständig und nach Tarif bezahlen. Lohndumping mit Steuergeldern darf es nicht mehr geben. Wer mit Steuergeldern Geschäfte machen will, muss bestimmte Mindestbedingungen erfüllen. Wer weniger als 8,50 Euro bezahlen will, soll sich andere Auftraggeber suchen."

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