DGB Sachsen - BILLIG KOMMT TEURER - Öffentliche Aufträge gesetzlich fair regeln!

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Gesetze - Andere Bundesländer

30.08.2012, Schleswig-Holstein

Der Mindestlohn des Nordens: 8,90 Euro

Der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord (DGB Nord) begrüßt die Ankündigung der schleswig-holsteinischen Regierungskoalition, das fortschrittlichste Landesvergabegesetz Deutschlands zu schaffen und so ein wichtiges Startsignal für den gesetzlichen Mindestlohn zu geben.

Das von den Regierungsparteien angekündigte Tariftreue- und Vergabegesetz soll die Tarifbindung für Unternehmen vorschreiben, die öffentliche Aufträge erhalten, und sie verpflichten, eine festgelegte Lohnhöhe nicht zu unterschreiten. Laut Berechnungen des DGB Nord würde dieser Landes-Mindestlohn bei einer Orientierung an der untersten Lohngruppe des Tarifvertrages der Länder und der Praxis in Nordrhein-Westfalen bei gerundet 8,90 Euro pro Stunde liegen. Ab 2013 soll das neue Gesetz gelten.

Die gesamte Pressemitteilung des DGB Nord ist hier zu finden:

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