DGB Sachsen - BILLIG KOMMT TEURER - Öffentliche Aufträge gesetzlich fair regeln!

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Gesetze - Andere Bundesländer

17.07.2012, Bremen

Mindestlohn in Bremen! - Bald auch in Sachsen?

Bremen hat als erstes Bundesland ein Mindestlohngesetz verabschiedet. Demnach sollen Beschäftigte öffentlicher oder öffentlich geförderter Unternehmen mindestens 8,50 € pro Stunde verdienen. Außerdem können nur noch Firmen öffentliche Aufträge erhalten, die sich bei der Bezahlung an diese Untergrenze halten. Der DGB hat das Vorhaben unterstützt.

Das Gesetz erfasst alle Unternehmen, die staatliche Aufträge bekommen oder durch staatliche Zuwendungen gefördert werden. Damit habe das Land seinen Rechtsrahmen ausgeschöpft, so Vertreter der rot-grünen Koalition. Einen allgemeinen Mindestlohn könne nur der Bundesgesetzgeber festlegen. Bremen will sich aber über den Bundesrat weiter für eine solche Regelung einsetzen.

Der DGB begrüßt den Bremer Vorstoß. Im Mai hatte der Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer das Gesetz in einer Anhörung in der Bürgerschaft, dem Bremer Landesparlament, als Meilenstein bezeichnet. Er hoffe, dass andere Bundesländer dem Beispiel folgen. Mit dem Gesetz hätten Arbeitgeber wie Arbeitnehmer endlich eine klare Vorstellung, was Recht ist und was nicht. Wer arbeite, müsse von seinem Lohn aber ohne staatliche Hilfe leben können.

In Sachsen haben die Fraktionen von SPD und DIE LINKE mit Unterstützung des DGB Sachsen einen Gesetzentwurf für ein neues Vergabegesetz in den Landtag eingebracht, wo ebenfalls eine Mindestlohnforderung von 8,50 € pro Sunde enthalten ist.

Die Sächsische Staatsregierung lehnt einen gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn bisher ab.


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