DGB Sachsen - BILLIG KOMMT TEURER - Öffentliche Aufträge gesetzlich fair regeln!

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Gesetze - Sachsen

24.04.2012

Sächsische Vergabedurchführungsverordnung (SächsVergabeDVO)

Die Sächsische Vergabedurchführungsverordnung (SächsVergabeDVO) bezieht sich auf das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen vom 8. Juli 2002, wurde am 17.12.2002 beschlossen und trat wie das genannte Gesetz am 1. Januar 2003 in Kraft.

Sie regelt insbesondere, welche Kriterien in die Leistungsbeschreibung einer öffentlichen Ausschreibung aufzunehmen sind, wie die Angebote und die Eignung des Bieters zur Realisierung des ausgeschriebenen Projekts zu prüfen und zu werten sind und nach welchen Kriterien der Zuschlag für den Auftrag zu erfolgen hat („auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot“).

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