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Gesetze - Sachsen

24.04.2012

Sächsisches Vergabegesetz (SächsVergabeG)

Das aktuelle Sächsische Vergabegesetz (SächsVergabeG) – Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen – wurde am 8. Juli 2002 verabschiedet und trat per 1. Januar 2003 in Kraft.

Seine Bestimmungen gelten für alle staatlichen und kommunalen Auftraggeber sowie sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die § 55 der Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen bzw. § 31 der Kommunalhaushaltsverordnung zu beachten haben, sowie für bestimmte Zuwendungsempfänger öffentlicher Finanzmittel.

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