DGB Sachsen - BILLIG KOMMT TEURER - Öffentliche Aufträge gesetzlich fair regeln!

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23.04.2012

„klartext“ zum Vergaberecht: Kein „Linke Tasche, rechte Tasche“

Im Newsletter „klartext“ Nr. 19/2011 äußert sich der DBG-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik, zur Frage von Lohnuntergrenzen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Er betont, wie wichtig es ist, einen Verdrängungswettbewerb über Lohnkosten zu verhindern, und hebt hervor, dass gesetzlich fixierte Tariftreuevorschriften dazu beitragen, Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die Sozialkassen zu entlasten.

Dabei bezieht er sich explizit auch auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2006 zum Berliner Vergabegesetz. Am Beispiel moderner Tariftreuegesetze in deutschen Bundesländern wird die Möglichkeit gezeigt, „europafeste“ Regelungen zu schaffen. Es dürfe nicht sein, dass die öffentliche Hand das, „was sie in der linken Tasche dank Niedriglohn“ spare, „durch höhere Transferleistungen wie Hartz IV für Aufstocker aus der rechten Tasche wieder raus“gehe.

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