DGB Sachsen - BILLIG KOMMT TEURER - Öffentliche Aufträge gesetzlich fair regeln!

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Berichte

07.06.2012, Sebnitz

Abgeordnetengespräch mit Jens Michel, MdL (CDU)

Abgeordnetengespräch mit Jens Michel, MdL (CDU)
Im Rahmen der Kampagne „Billig: Kommt teurer“

Am 07.06.2012 besuchte der DGB den CDU-Landtagsabgeordneten Jens Michel in seinem Wahlkreisbüro in Sebnitz. Die Gewerkschaften hatten um den Termin gebeten, um über die Novellierung der Vergabegesetzes in Sachsen zu diskutieren. Im Rahmen der Kampagne „Billig: Kommt teurer“ wirbt der DGB mit Straßenaktionen, bei Abgeordnetengesprächen und Konferenzen regional dafür, öffentliche Auftragsvergabe präziser zu regeln. Der ehrenamtliche Kreisvorsitzende Thomas Dißelmeyer hatte mit Kollegin Heidi Becherer vom DGB-Bezirk die Vorstellungen für faire Vergabe erläutert.

Jens Michel von der CDU-Fraktion verdeutlichte seine Position zum Thema. Auch aus seiner Sicht muss das Vergabegesetz präzisere Aussagen treffen, vor allem über die Kernfrage der Wirtschaftlichkeit. Hier müssen passende Formulierungen gefunden werden, „die auf keine unbestimmten Rechtsbegriffe abheben“, so Michel. Transparente Verfahren der öffentlichen Ausschreibungen sind dem Abgeordneten besonders wichtig. Er lehne es aber ab, über dem Umweg des Vergabegesetzes weitere Regelungen zu treffen, die eher in die Sozialgesetzgebung oder das Umweltrecht gehören. Soziale Standards dürfen nicht Teil der Gesetzgebung sein. „Ich lehne es aber insbesondere ab, über die Hintertür des Vergabegesetzes einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Ich bevorzuge den ‚natürlichen Weg’ “und nicht einen Mindestlohn“. Michel machte während des Gespräches immer wieder deutlich, dass das wirtschaftliche Wachstum für ihn Vorrang habe und man dieses nicht durch Einschränkung behindern dürfe.

Die DGB Kollegen machten in der Diskussion ihrerseits deutlich, dass zur wirtschaftlichen Bewertung von öffentlichen Aufträgen auch die sozialen Folgekosten, mögliche ökologische Beanspruchung und vor allen Dingen die Folgekosten von Billiglohn gehören. Grundsätzlich drehte sich die Diskussion immer wieder um die Frage, wie weit die Verantwortung des Gesetzgebers und die der öffentlichen Hand bei der Vergabe von Aufträgen gehen dürfe. Michel plädierte für knappe, für jede nach vollziehbare Regelung. Allerdings stimmte er mit den Gewerkschaftern überein, dass in die künftigen Regelungen im Vergabegesetz die Weitergaben an Subunternehmen für den Auftragnehmer verbindlich geregelt werden müssen. Gesprochen wurde auch über Fachkräfteentwicklung und dem Tourismus in der Region.

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