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25.04.2012

Neue Vergabekriterien

Was soll ins neue Vergabegesetz?

Im aktuellen sächsischen Vergabegesetz aus dem Jahre 2002 spielen tarifliche, soziale und ökologische Kriterien noch keine Rolle, sodass sie in Ausschreibungen nicht als verbindlich verankert werden können.

1.: Tarifbindung des Unternehmens und beteiligter Subunternehmen

2.: Garantie eines Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde

3.: Regelungen zu Leiharbeitsverhältnissen

4.: Gewährleistung der sozialen Regelungen des Betriebsübergangs

5.: Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen

6.: Kriterien, die die Gleichstellung fördern

7.: Kriterien, die sich auf die Qualitätssicherung beziehen

8.: ökologische Kriterien

9.: Möglichkeiten, die Einhaltung der Vorgaben effizient zu kontrollieren

10.: Sanktionen, die bei Verstößen gegen die Vorgaben getroffen werden können

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